Masterplan 100% Klimaschutz – Förderung von Klimaschutz in Masterplan-Kommunen

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Das Förderprogramm Masterplan 100% Klimaschutz wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) entwickelt. Damit werden Kommunen unterstützt, die innerhalb ihrer kommunalen Grenzen bis 2050 die Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Niveau von 1990 um 95% sowie im gleichen Zeitraum den Endenergieverbrauch um 50% senken wollen. Um diese Ziele zu erreichen, erstellen die ausgewählten Kommunen das Konzept „Masterplan 100% Klimaschutz“. Dabei erhalten sie Unterstützung in Form von Fördergeldern, Informationen und Materialien. Teil des Förderprogrammes ist auch die Einstellung eines Masterplanmanagers oder einer Masterplanmanagerin, um das Konzept praktisch umzusetzen zu können. Während der Programmlaufzeit vom 01.04.2015 bis zum 31.06.2016 haben sich insgesamt 41 Kommunen für die Förderung qualifiziert und einen Masterplan erstellt.

Umsetzung/Vorgehen

Zur Erstellung des Konzepts erhalten die Kommunen ein „Handbuch methodischer Grundfragen zur Masterplan-Erstellung“, das Anleitungen enthält, die das Vorgehen strukturieren und eine Hilfestellung bieten sollen, den Prozess methodisch und einheitlich zu gestalten. Das geforderte Vorgehen sieht dabei insbesondere die folgenden zentralen Aspekte vor:

  1. Erfassung der Randbedingungen: Ist-Stand der Versorgungsinfrastruktur, Ableitung von Möglichkeiten und Hemmnissen für die postfossile Energieversorgung, Demographische Entwicklung innerhalb der Kommune.
  2. Zukünftige Energieerzeugungsmöglichkeiten/Potenziale für erneuerbare Energien: Windkraft, Solarthermie und Photovoltaik, Geothermie, Wasserkraft, Biomasse.
  3. Zukünftiger Energiebedarf: Ist-Situation und zukünftige Energiebedarfe privater Haushalte, Ist-Situation und zukünftige Energiebedarfe von Industrie sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, Analyse gegenwärtiger Brennstoffbedarfe für Prozesswärme.
  4. Zukünftige Energieversorgung: Nutzungspotenziale von Abwärme aus Industrie und GHD, Erstellung eines zukünftigen Mobilitäts- und Versorgungskonzepts, Erstellung eines Verwendungskonzepts für Brennstoffe, Erstellung eines Versorgungskonzepts für die Raumwärmeversorgung aller Gebäude, Untersuchung der Residuallast-Extremwerte sowie der Fluktuationsausgleichsoptionen des zukünftigen Energiesystems, Berechnung der Bilanz des Endenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen zur Überprüfung der Zielvorgaben, Untersuchung der Einflussmöglichkeiten der Kommune auf die für den Masterplan gewählten zukünftigen Energieversorgung

Jeder einzelne Arbeitsschritt wird im Handbuch ausführlich beschrieben. In untergeordneten Kapiteln sind die jeweiligen Vorgehensweisen aufgeführt und mit spezifischen Informationen zu den einzelnen Bereichen versehen.

Weitere Informationen: