Berlin

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Als internationale Metropole betrachtet Berlin sich selbst als wichtigen Akteur im Klimaschutz. Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu transformieren. Klimaneutralität heißt hier: Bis 2050 will Berlin die CO2-Emissionen der Stadt um bis zu 95% senken.

Für den Weg dorthin hat Berlin Zwischenziele festgesetzt. Bis 2020 soll die Gesamtmenge der CO2-Emissionen um mindestens 40% sinken, bis 2030 um mindestens 60% und bis 2050 um mindestens 85% - jeweils im Vergleich zum Basisjahr 1990. Bei der Bilanzierung werden nur die direkt innerhalb des Landes Berlin emittierten CO2-Emissionen betrachtet. Andere Treibhausgase sowie CO2-Emissionen von importierten Produkten fließen nicht in die Berechnungen ein.

Den gesetzlichen Handlungsrahmen für die Klimaschutzpolitik der Stadt bildet das 2016 verabschiedete Berliner Energiewendegesetz. Neben der deutlichen Reduzierung der CO2-Emissionen sind in dem Gesetz auch das Ende der Energieerzeugung aus der Steinkohle bis 2030, die Weiterentwicklung von Klimaschutzvereinbarungen mit öffentlichen Unternehmen sowie das CO2-neutrale Arbeiten der Senats- und Bezirksverwaltungen ab 2030 festgelegt. Im Jahr 2018 wurde das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030) veröffentlicht. Dieses umfasst rund 100 Maßnahmen für die Bereiche Klimaschutz und Klimaanpassung und wurde auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen sowie einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet.

Das digitale Monitoring- und Informationssystem diBEK und jährliche Monitoringberichte des Senats informieren über die Fortschritte bei der Umsetzung des BEK 2030.

Szenarien

Innerhalb der Machbarkeitsstudie „Klimaneutrales Berlin 2050“ hat ein interdisziplinäres Projekt-Team untersucht, ob und wie, das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2050 erreicht werden kann. Im Rahmen der Studie wurden zwei Zielszenarien entwickelt.

Diese Szenarien bilden zukünftige Entwicklungsoptionen ab und basieren auf einer im Vorfeld durchgeführten Analyse der Reduktionspotenziale in den verschiedenen Sektoren. Die beiden Zielszenarien können mit den Begriffen „dezentrale, vernetzte Stadt“ und „zentrale, effiziente Stadt“ voneinander abgegrenzt werden.

Während das erste Szenario sehr stark Verhaltensänderungen wie beispielsweise Vernetzung und Suffizienz betrachtet, wird im zweiten Szenario ein stärkerer Fokus auf die Nutzung technischer Lösungen gelegt. Zudem wurde als drittes Szenario ein Referenzszenario entwickelt, bei dem unterstellt wird, dass neben dem „Business-as-usual“ alle weiteren bereits beschlossenen Pläne der Stadtentwicklung umgesetzt werden. In diesem Referenzszenario wird das definierte Ziel nicht erreicht, in den beiden Zielszenarien jedoch schon.

Maßnahmen und deren Umsetzung

Berlin konzentriert sich bei der Umsetzung des Klimaschutzvorhabens auf folgende fünf Handlungsfelder: „Energieversorgung“, „Gebäude- und Stadtentwicklung“, „Wirtschaft“, „Verkehr“, „Private Haushalte und Konsum“.

Diese sind im BEK 2030 festgelegt und wurden in einer Machbarkeitsstudie genauer untersucht. Die größten Potenziale auf dem Weg zur Erreichung der Klimaneutralität sieht das Ergebnis der Studie in der Energieversorgung. Berlin möchte eine urbane Energiewende umsetzen, wobei die zukünftige Energieversorgung auf erneuerbaren Energien und dezentralen Erzeugungsanlagen basiert.

Ein zentrales Leitprojekt in diesem Bereich ist der „Masterplan Solarhauptstadt Berlin“. Dieser bündelt Maßnahmen und Kompetenzen und soll spezifische „solarurbane Anreize“ schaffen. Innerhalb dieses Masterplans sind verschiedene Förderprogramme vorgesehen, wie z.B.: EnergiespeicherPLUS. Hier können sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen Anträge auf Fördergelder für einen Solarspeicher stellen, sofern sie eine neue Solaranlage errichten.

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